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   BAG, 23.11.1983 - 4 AZR 335/81   

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https://dejure.org/1983,4831
BAG, 23.11.1983 - 4 AZR 335/81 (https://dejure.org/1983,4831)
BAG, Entscheidung vom 23.11.1983 - 4 AZR 335/81 (https://dejure.org/1983,4831)
BAG, Entscheidung vom 23. November 1983 - 4 AZR 335/81 (https://dejure.org/1983,4831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erschwerniszuschlag im Baugewerbe - Lastkraftwagenfahrer - Asphaltierungsarbeiten - Teerarbeiten - Arbeitnehmer des Asphaltstraßenbaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1984, 1307
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 23.11.1983 - 4 AZR 335/81
    Dies folgt so wohl aus dem Wortlaut als auch aus dem für die Tarifauslegung in zweiter Linie zu berücksichtigenden GesamtZusammen hang der tariflichen Regelung (vgl. BAG 18f 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung).

    Für die Tarifauslegung ist nämlich der Wille der Tarifvertragsparteien nur insoweit maßgeblich, als er im Tarifvertrag erkennbar Ausdruck gefunden hat (BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 23.11.1983 - 4 AZR 335/81
    Diese Auslegung entspricht zugleich dem Grundsatz, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urteil vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 134/08

    Sozialkassenverfahren - Erstattung von Urlaubsvergütungen

    In der Erhebung der negativen Feststellungsklage und den Anträgen, die Widerklage der ULAK auf Auskunftserteilung abzuweisen, liegt keine Geltendmachung von Erstattungsforderungen (vgl. BAG 5. November 2002 - 9 AZR 373/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 56 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 160).
  • LAG Nürnberg, 08.06.1999 - 7 Sa 738/98

    Arbeitsentgelt: tariflicher Stundenlohn - unbewußte Lücke im Tarifvertrag

    Soweit die Beklagte - vom Kläger bestritten - behauptet, bei Abschluss des Tarifvertrags hätten die Tarifvertragsparteien Einigkeit erzielt, dass für die Eingruppierung als Dachdeckergeselle die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung im Dachdeckerhandwerk unerlässlich sei, ist dies unbehelflich, da ein solcher Wille keinen Niederschlag im Tarifvertragsrecht gefunden hat und damit für die Auslegung keine Rolle spielen kann (BAG, DB 91, 607; DB 84, 1307).
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